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HGV-Stornoschutz Ihre Polizzennummer: 02958710016700
Lieber Gast!
Sie freuen sich bestimmt auf Ihren Urlaub. Doch bis zur Anreise und während Ihres Urlaubes kann viel passieren!
Sorgen Sie vor und schließen Sie den HGV-Stornoschutz gleich ab.
Folgende Leistungen sind in diesem speziell für Urlaube in Südtirol entwickelten Versicherungspaket enthalten:
1. Stornoschutz:
Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise bis zum gebuchten
Reisepreis
2. Reiseabbruch:
Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements bis zum gebuchten
Reisepreis
3. Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes:
a. Unverschuldete Verspätung der Anreise zum Urlaubsort (z.B. Autopanne):
Ersatz der Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs
b. Elementarereignis vor Ort (aufgrund von Lawinen, Muren etc.): Ersatz der erforderlichen
Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor Ort bei Straßensperre
bis 20 % des gebuchten
Reisepreises, max. € 365,-
Der Versicherungsfall gilt für die betroffene versicherte Person, deren versicherte Familienangehörige und für maximal 3 weitere versicherte,
mitreisende Personen. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder (Stief-,
Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister der versicherten Person.
Prämie:
Reisepreis bis Prämie Reisepreis bis Prämie Reisepreis bis Prämie
€ 300,- € 15,- € 3.500,- € 160,- € 7.500,- € 355,-
€ 500,- € 30,- € 4.000,- € 180,- € 8.000,- € 380,-
€ 750,- € 35,- € 4.500,- € 210,- € 8.500,- € 405,-
€ 1.000,- € 45,- € 5.000,- € 230,- € 9.000,- € 430,-
€ 1.500,- € 70,- € 5.500,- € 255,- € 9.500,- € 455,-
€ 2.000,- € 90,- € 6.000,- € 280,- € 10.000,- € 480,-
€ 2.500,- € 115,- € 6.500,- € 305,-
€ 3.000,- € 135,- € 7.000,- € 330,-
Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 31 Tage.
Abschlussmöglichkeiten:
INTERNET
Um die Versicherung direkt über das Internet abzuschließen, klicken Sie hier bitte auf nachfolgenden Link:

http://hotel.europaeische.at/hgv?AGN=10016700

HINWEIS: Bei einem Abschluss im Internet erhalten Sie eine E-Mail mit einer neuen Polizzennummer. Diese E-Mail ist Ihre Versicherungspolizze
und gilt als Bestätigung Ihres Versicherungsschutzes.
BANKÜBERWEISUNG ODER TELEBANKING
Wählen Sie die Prämie aus, die dem Reisepreis entspricht.
Die Prämie richtet sich nach dem gesamten Zimmer-/Appartmentpreis (samt eventueller Buchungsgebühren) aller versicherten Personen –
unabhängig von der Personenzahl. Bitte beachten Sie, dass der maximal versicherbare Reisepreis (Höchstversicherungssumme) pro Person
mit € 3.500,- und pro Buchung mit € 10.000,- limitiert ist. Höhere Versicherungssummen sind nur mit schriftlicher Bestätigung der EUROPÄISCHEN
gültig. Die jeweilige Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versicherers dar.
Überweisen Sie die Prämie an:
Empfänger: Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien, AUSTRIA
Bankverbindung: Konto: 0066 00449 04, BLZ: 12000 (Bank Austria Creditanstalt, Schottengasse 6, 1010 Wien)
IBAN: AT63 1100 0006 6004 4904, BIC: BKAUATWW
Bitte UNBEDINGT im Feld „Verwendungszweck / Zahlungszweck“ folgende Daten anführen:
- Polizzennummer
- Reisebeginn (TT.MM.JJJJ): z.B. „01.12.2009”
- Personenanzahl: z.B. „2”
- Zu- und Vorname(n) der versicherten Person(en): z.B. „Musterfrau Manuela, Mustermann Max”
Bitte beachten Sie,
· dass der Versicherungsabschluss spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Buchung oder Anzahlung (wenn die
Buchung erst mit Einlangen der Anzahlung zustande kommt) erfolgen muss. Der Versicherungsschutz beginnt nach
erfolgter Prämienzahlung am darauf folgenden Tag um 0.00 Uhr. Bei späterem Abschluss besteht Versicherungsschutz
erst ab dem 10. Tag nach Abschluss.
· dass bei unvollständiger Angabe der oben angeführten Daten der Versicherungsschutz dementsprechend nicht
oder nur eingeschränkt gilt.
Versicherte Gründe für Reisestorno und Reiseabbruch:
1. *Unerwartete schwere Erkrankung des versicherten Gastes. Als Grund einer Reiseunfähigkeit wird auch eine
Schwangerschaft, die nach der Reisebuchung festgestellt worden ist, anerkannt;
2. *Schwerer Unfall oder Tod des versicherten Gastes;
3. *Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung eines Familienangehörigen (Ehepartner oder Lebensgefährte/
in, Eltern, Groß-, Stief-, Schwiegereltern, Geschwister, Kinder, Stief-, Schwieger- und Enkelkinder);
4. Bedeutender Sachschaden am Eigentum des versicherten Gastes am Wohnort infolge Elementarereignis (z.B. Feuer)
oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit erforderlich macht;
5. unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des versicherten Gastes durch den Arbeitgeber;
6. Einberufung zum Militär- oder Zivildienst des versicherten Gastes, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert
die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung;
7. Einreichung der Scheidungsklage unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner;
8. Nichtbestehen der Reifeprüfung durch den versicherten Gast unmittelbar vor Reisetermin einer vor der Prüfung
gebuchten, versicherten Reise;
9. Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung
des Gastes nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung.
* Medizinisch begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden.
Bitte beachten Sie: Bestehende Leiden (siehe jedoch Art. 4, Pkt. 2 der ERV-RVB Hotellerie 2005 i.d.F. Besondere Bedingung
Nr. 1 HGV-Stornoschutz) sind nur versichert, wenn sie unerwartet akut werden.
Was ist im Schadensfall zu tun?
1. Reisestorno: Informieren Sie bitte sofort Ihren Gastgeber (Hotel, Pension, …) und senden Sie eine Bestätigung des
Stornogrundes an Ihren Gastgeber und den internationalen Versicherungsbroker Assiconsult GmbH, Esperantostraße 1,
I-39100 Bozen (Fax +39/0471/069911, E-Mail: info@assiconsult.com). Bei einer Stornierung aus gesundheitlichen
Gründen benötigen wir ehestmöglich ein detailliertes ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes.
2. Reiseabbruch: Erfolgt der Reiseabbruch aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalles, benötigen wir ein ärztliches
Attest des behandelnden Arztes am Urlaubsort!
3. Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes: Reichen Sie die Belege über die entstandenen Nächtigungs- und
Verpflegungskosten gemeinsam mit der Bestätigung über den Grund (ärztliches Attest, behördliche Bestätigung der
Straßensperre, des Unfalls, der Panne, etc.) bei der Firma Assiconsult ein.
Die Schadenabwicklung wird durch den internationalen Versicherungsbroker Assiconsult GmbH, Esperantostraße 1,
I-39100 Bozen (Fax +39/0471/069911, E-Mail: info@assiconsult.com), vorgenommen.
Vertragsgrundlage:
Als Vertragsgrundlage gelten die Reiseversicherungsbedingungen HGV-Stornoschutz (ERV-RVB Hotellerie 2005 i.d.F.
Besondere Bedingung Nr. 1 HGV-Stornoschutz) auf Basis der österreichischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotellerie (AGBH), die Sie unter www.hgv.it oder www.assiconsult.com, bzw. direkt bei der EUROPÄISCHEN erhalten.
Die jeweilige Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versicherers dar. Auf den Versicherungsvertrag ist
österreichisches Recht anzuwenden. Durch die Prämienzahlung erklärt sich der Versicherte mit den angeführten Bestimmungen
und Versicherungsbedingungen einverstanden.
Produktauskünfte und Schadenabwicklung:
Versicherungsbroker Assiconsult GmbH, Esperantostraße 1, I-39100 Bozen
Tel. +39/0471/069900, Fax +39/0471/069911
E-Mail: info@assiconsult.com, www.assiconsult.com
Versicherer:
Europäische Reiseversicherung AG
Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien.
Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien FN 55418y, DVR-Nr. 0490083
Aufsichtsbehörde: FMA Finanzmarktaufsicht, Bereich: Versicherungsaufsicht, Praterstraße 23, A-1020 Wien.

 

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